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Aktualisierte Teilnahmebedingungen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie

Teilnahmebedingungen

 

0. CORONA - Verschärfung der Teilnahmebedingungen aufgrund der aktuellen Coronasituation

Ihre Sicherheit und Gesundheit hat für uns höchste Priorität. Um Sie und andere bestmöglich vor einer Infektionsgefahr zu schützen, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte machen Sie sich mit den nachfolgend aufgeführten Verhaltens- und Hygieneregeln vertraut. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten, genau auf die Einhaltung der Regeln zu achten. Wir behalten uns vor, Sie bei Missachtung der Regeln sowie bei erkennbaren erkältungs- und grippeähnlichen Symptomen von der Veranstaltung auszuschließen.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der Maßnahmen zur Basishygiene, wie Händewaschen bzw. Händedesinfektion, Husten- und Niesetikette, Vermeiden von Händeschütteln.
  • Halten Sie den Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen ein.
  • Wenn der Mindestabstand nicht sichergestellt ist, tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung, die Sie bitte zur Veranstaltung mitbringen. Dies gilt insbesondere beim Betreten der Räume, auf Wegen und beim Verlassen des Sitzplatzes. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf nur am Sitzplatz abgenommen werden, da hier der Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten wird.
  • Nehmen Sie nur an der Veranstaltung teil, wenn Sie sich vollständig gesund fühlen. Treten bei Ihnen im Laufe der Veranstaltung Corona-typische Symptome wie Atemwegssymptome, Fieber oder plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns auf, sprechen Sie bitte sofort unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.
  •  Um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor Ort registrieren. Füllen Sie bitte das entsprechende Formular beim Einchecken aus.
  • Eine vor-Ort-Registrierung ist nicht nötig, wenn eine Anmeldung über das Internet-Service-Center (kurz ISC) stattgefunden hat. 
  • Falls bei einer Veranstaltung eine Testpflicht besteht, muss eins der unten stehenden Nachweise erfüllt werden.
  • Beim nicht erfüllen dieser Voraussetzung, ist eine Teilnahme bei der Veranstaltung nicht möglich.
  • Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behalten sich das Hausrecht vor, Teilnehmer*innen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, zum Schutz aller Teilnehmer*innen von der Veranstaltung auszuschließen. 

 

Folgende Nachweise einer Immunität oder einer nicht Infektion mit dem Covid-19 Virus sind möglich:

  • 14 Tage nach Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis von Biontech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson oder Novavax, beziehungsweise
  • Wenn Sie eine Corona-Infektion überstanden haben und diese mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.
  • Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, die mit einem PCR-Test gesichert bestätigt wurde, gelten als vollständig geimpft, wenn diese frühestens ab der vierten Woche nach der Genesung eine Covid-19-Impfung erhalten haben.
  • Ebenfalls als grundimmunisiert gelten Personen, bei denen eine Infektion über einen Antikörpertest nachgewiesen wurde und die mit einem Abstand von mindestens 4 Wochen eine Covid-19-Impfung erhalten haben.
  • Als vollständig geimpft gilt außerdem, wer mit einem Abstand von mindestens 4 Wochen nach der ersten Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hat (positiver PCR-Test). Der Status gilt in diesem Fall ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Abstrichs.
  • Negativen Schnelltest, welcher durch einer zertifizierten Stelle (Testzentrum / Hausarzt etc.) bescheinigt wurde. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden alt sein.

 

1. Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde, ist der Veranstalter die Bezirksjugend Mülheim an der Ruhr.

 

2. Anmeldung

  • Anmeldungen sind grundsätzlich nur wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
  • Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis des Lehrgangsleiters oder Veranstaltungsleiters gestattet.
  • Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Minderjährige Teilnehmer haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen. Ohne die unterschriebene Einverständniserklärung durch einen Erziehungsberechtigten ist eine Teilnahme nicht möglich.

 

3. Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

 

4. Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der Bezirksjugend Mülheim an der Ruhr zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.

 

5. Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen und Veranstaltungen

  1. Mitglieder der DLRG Bezirk Mülheim an der Ruhr e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
  2. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.

 

6. Rücktrittsbedingungen

Eine Abmeldung kann bis zum Anmeldeschluss erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurde) erstattet.

Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.

 

7. Lehrgangsabsage

Die Veranstalter behalten sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

 

8. Reisekosten

Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

 

9. An- und Abreise

  1. Die An- und Abreise erfolgen auf eigene Verantwortung
  2. Eine Aufsichtspflicht für Minderjährige wird nicht übernommen.

 

10. Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.

 

11. Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er - bzw. bei Minderjährigen ein Erziehungsberechtigter - nicht spätestens bis Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahmen durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch den Veranstalter.

 

12. Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Bezirksjugend Mülheim an der Ruhr.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den allgemeinen Seminarbedingungen genannt, gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

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