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Aktualisierte Teilnahmebedingungen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie

Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben wurde, ist der Veranstalter die Bezirksjugend Mülheim an der Ruhr.

 

2. Anmeldung

  • Anmeldungen sind grundsätzlich nur wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
  • Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis des Lehrgangsleiters oder Veranstaltungsleiters gestattet.
  • Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Minderjährige Teilnehmer haben zu vereinzelten Veranstaltungen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen. Ohne die unterschriebene Einverständniserklärung durch einen Erziehungsberechtigten ist eine Teilnahme nicht möglich. Diese wird automatisch mit der Anmeldung verschickt, wenn diese für diese Veranstaltung erfoderlich ist.

 

3. Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

 

4. Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der Bezirksjugend Mülheim an der Ruhr zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.

 

5. Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen und Veranstaltungen

  1. Mitglieder der DLRG Bezirk Mülheim an der Ruhr e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
  2. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.

 

6. Rücktrittsbedingungen

Eine Abmeldung kann bis zum Anmeldeschluss erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurde) erstattet.

Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.

 

7. Lehrgangsabsage

Die Veranstalter behalten sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

 

8. Reisekosten

Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

 

9. An- und Abreise

  1. Die An- und Abreise erfolgen auf eigene Verantwortung
  2. Eine Aufsichtspflicht für Minderjährige wird nicht übernommen.

 

10. Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.

 

11. Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte, Social-Media Kanäle u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er - bzw. bei Minderjährigen ein Erziehungsberechtigter - nicht spätestens bis Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahmen durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch den Veranstalter.

 

12. Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Jugend Mülheim an der Ruhr.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den allgemeinen Seminarbedingungen genannt, gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

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